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Sachkundenachweis für Niedersachsen



Laut dem niedersächsischen Hundegesetz müssen Hundehalter seit dem 01. Juli 2011 ihre Sachkunde nachweisen. Davon betroffenen sind Hundehalter, die nach dem 01.07.2011 erstmalig einen Hund angeschafft haben. Für den Nachweis der Sachkunde ist eine theoretische und eine praktische Prüfung abzulegen.

Die theoretische Prüfung sollte vor der Anschaffung des Hundes erfolgen. Die praktische Prüfung ist dann innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.

Nach Anschaffung des Hundes sollte jeder Halter seinen Hund beim Zentralen Register für Niedersachen anmelden.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des ML.

Dort gibt es auch eine Liste der anerkannten Prüfer zum download.


 
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